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   BGH, 24.01.2023 - 6 StR 488/22   

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https://dejure.org/2023,2214
BGH, 24.01.2023 - 6 StR 488/22 (https://dejure.org/2023,2214)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2023 - 6 StR 488/22 (https://dejure.org/2023,2214)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2023 - 6 StR 488/22 (https://dejure.org/2023,2214)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 541
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 488/22
    b) Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten nach dem Abschluss der letzten Ausführungshandlung (vgl. zum Rücktrittshorizont etwa BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.) hat das Landgericht nicht getroffen.
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 488/22
    Handeln alle Beteiligten einvernehmlich, kann das bloße Nicht-Weiterhandeln für die Erfolgsverhinderung im Sinne von § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; und vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21, juris Rn. 23).
  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 488/22
    Handeln alle Beteiligten einvernehmlich, kann das bloße Nicht-Weiterhandeln für die Erfolgsverhinderung im Sinne von § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; und vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21, juris Rn. 23).
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06

    Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 488/22
    Die Frage nach einem fehlgeschlagenen Versuch bedarf vielmehr für jeden Tatbeteiligten gesonderter Prüfung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91).
  • BGH, 08.02.2012 - 4 StR 621/11

    Rücktritt vom Versuch der räuberischeren Erpressung (Verhindern durch

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 488/22
    Diese Grundsätze gelten auch für den Gehilfen, der anderenfalls bei einem wirksamen, den Erfolg verhindernden Rücktritt des Haupttäters nicht zurücktreten könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168).
  • BGH, 09.07.2009 - 3 StR 257/09

    Versuchte schwere räuberische Erpressung; Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit;

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 488/22
    Dahingehende Erörterungen waren nicht deswegen entbehrlich, weil vorliegend gleich mehrere Tatbeteiligte in das Tatgeschehen eingebunden waren (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 3 StR 257/09, NStZ-RR 2009, 335).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22

    Versuchter Totschlag (Rücktritt vom Versuch: Freiwilligkeit, Anstoß zum Umdenken

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 488/22
    Zur Bewertung eines Fehlschlags sind daher regelmäßig Feststellungen zur Tätervorstellung nach seiner letzten Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont, erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - 6 StR 332/22).
  • BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch:

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 488/22
    Der Umstand, dass der Geschädigte dem Herausgabeverlangen des Angeklagten nicht entsprach, begründet für sich betrachtet noch keinen Fehlschlag des Erpressungsversuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2022 - 6 StR 99/22, juris Rn. 5).
  • BGH, 09.02.2022 - 6 StR 625/21

    Versuchte gefährliche Körperverletzung (Rücktrittshorizont)

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 488/22
    Die Urteilsgründe belegen deshalb nicht, dass die Angeklagten keine Möglichkeit mehr sahen, die Gegenstände von dem Zeugen ausgehändigt zu erhalten, weil er sich zwischenzeitlich in Sicherheit gebracht hätte eine Verfolgung ohne Erfolg bliebe (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 6 StR 625/21).
  • BGH, 28.02.2024 - 5 StR 23/24

    StGB: Schwerer Raub oder besonders schwerer Raub? - Einsatz des Messers zur

    Für die Frage, ob ein unbeendeter Versuch vorliegt, kommt es auf die Sicht der Täter nach Ende der letzten Ausführungshandlung an (vgl. zum sogenannten Rücktrittshorizont nur BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 6 StR 488/22, NStZ 2023, 541).
  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 406/23

    Schuldspruch wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit

    Da § 24 StGB einen persönlichen Strafaufhebungsgrund normiert (BGH, Urteile vom 20. April 2016 - 2 StR 320/15, BGHSt 61, 188; vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21), ist die Frage nach einem fehlgeschlagenen Versuch dabei für jeden Tatbeteiligten gesondert zu prüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91; vom 24. Januar 2023 - 6 StR 488/22, NStZ 2023, 541).
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